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BMF 07.11.2013 IV C 5 - S 2378/0-07, BBK 2/2014 S. 56

Lohn und Gehalt | Änderung der LSt-Anmeldung nach Übermittlung der LSt-Bescheinigung

Nach dem BMF darf der Arbeitgeber auch noch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung die LSt-Anmeldung zu seinen Gunsten ändern, wennS. 57

  • sich [i]Veruntreute Beträge kein Arbeitslohnnachträglich herausstellt, dass sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers bereichert und sich vermeintlichen Lohn unter Einbehalt von LSt auf das eigene Konto überwiesen hat und

  • der [i]Berichtigung der LSt-Bescheinigung erforderlich Arbeitgeber die bereits übermittelte oder ausgestellte Lohnsteuerbescheinigung berichtigt.

Hinweis:

Das [i]LSt-Anmeldung steht unter dem Vorbehalt der NachprüfungBMF reagiert auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2012 . In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer Gelder veruntreut und sich als vermeintlichen Lohn überwiesen. Der Arbeitgeber hatte hierauf auch noch (unwissentlich) LSt einbehalten und abgeführt. Veruntreute Beträge sind aber kein Arbeitslohn, so dass der Arbei...