Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unberechtigter Steuerausweis bei Kleinbetragsrechnungen eines Kleinunternehmers
, veröffentlicht am 27. 11. 2013
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert „ausweist“, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. In diesem Fall war fraglich, ob die Regelung auch auf eine Kleinbetragsrechnung eines Kleinunternehmers angewandt werden kann.
A. Leitsatz
Weist ein zum gesonderten Steuerausweis nicht berechtigter Kleinunternehmer in einer sog. „Kleinbetragsrechnung“ das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für eine Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz aus, schuldet er den sich aus einer Aufteilung des in einer Summe angegebenen Rechnungsbetrags in Entgelt und Steuerbetrag ergebenden Steuerbetrag jedenfalls dann gem. § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG, wenn die Kleinbetragsrechnung alle in § 33 Satz 1 UStDV genannten Angaben enthält und deshalb vom Leistungsempfänger gem. § 35 Abs. 1 UStDV für Zwecke des Vorsteuerabzugs verwendet werden kann.
B. Sachverhalt
Ein Kleinunternehmer betrieb einen Handel mit Elektrogeräten und eine Reparaturwerkstatt. Für die erbrachten Reparaturleistungen stellte er Quittungen aus, in denen der Bruttobetrag und der Umsatzsteuersatz angegeben ...