Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Zum Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i. V. mit § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. (2) Die bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG sind verfassungsgemäß. Sie enthalten weder eine unzulässige verfassungsrechtliche Rückwirkung noch verstoßen sie gegen den Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG.
Mit diesem Urteil dürfte die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der rückwirkenden ...