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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 9 SF 4/12 EK U

Der Kläger begehrt von dem Beklagten eine Entschädigung wegen überlanger Dauer seines Ablehnungsgesuches gegen den Facharzt für Orthopädie Dr. B. wegen der Besorgnis der Befangenheit in dem Verfahren S 16 U 35/04 vor dem Sozialgericht (SG) Braunschweig und in dem Beschwerdeverfahren L 6 B 12/06 U vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen. Insoweit macht der Kläger nach teilweiser Rücknahme seiner Klage noch immateriellen Schadensersatz in Höhe von 3.600,00 Euro geltend.

Fundstelle(n):
FAAAE-52202

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