Pflicht zur Vorlage elektronischer Aufzeichnungen über den Warenausgang einer Apotheke
Leitsatz
1) Ein Steuerpflichtiger, der eine Apotheke betreibt und den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, ist nicht verpflichtet,
dem FA Zugriff auf eine computergesteuert geführte Datei mit einzeln aufgezeichneten Barverkäufen zu gewähren, wenn die baren
Tageseinnahmen ordnungsgemäß durch Tagesendsummenbons festgestellt sind.
2) Pauschale Hinzuschätzungen wegen der Verweigerung der Vorlage dieser elektronischen Aufzeichnungen sind unzulässig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 278 Nr. 6 EFG 2014 S. 91 Nr. 2 GStB 2014 S. 115 Nr. 4 KÖSDI 2014 S. 18756 Nr. 3 MAAAE-52175
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