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BFH 27.8.2013 VIII R 9/11, StuB 1/2014 S. 36

Übersehener Betriebsausgabenabzug von Umsatzsteuerzahlungen als offenbare Unrichtigkeit

Übersieht das FA bei der Einkommensteuerveranlagung, dass der Stpfl. in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt insoweit eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor (Anschluss an NWB TAAAC-58385, BFH/NV 2007 S. 2056; Bezug: § 4 Abs. 3, 4 EStG; § 129 AO).

Praxishinweise

Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Umsatzsteuerzahlungen an das FA im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgaben abziehbar. Nach § 129 AO können Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigt werden. Offenbare Unrich...