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Umsatzsteuer | Regelsteuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste
(1) Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. (2) Frühstücksleistungen an die Hotelgäste gehören nicht dazu; sie sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn der Hotelier „Übernachtung mit Frühstück“ zu einem Pauschalpreis anbietet (Bezug: § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 11 UStG; § 68 Satz 1, § 121, § 127 FGO; Art. 26 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 98 i. V. mit Anh. III Kategorie 12 MwStSystRL ).
Nach dem mit Wirkung ab neu ins UStG eingefügten § 12 Abs. 2 Nr. 11 unterliegt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Das ...