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Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers
Zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Pflegefreibetrags
Für die Erblassern entgegengebrachten Pflegeleistungen gewährt der Gesetzgeber einen Freibetrag bis zu 20.000 €, auch ohne dass der Erblasser einer Pflegestufe zugeordnet wurde. Entscheidend sind vielmehr die Art und der Umfang sowie der Wert der erbrachten Pflegeleistungen.
Einzelheiten zum Pflegefreibetrag
Der Fiskus unterstützt Pflegeleistungen gegenüber Erblassern, indem er einen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 € für Pflegeleistungen gewährt, vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Dieser Pflegefreibetrag ist besonders attraktiv, wenn die Pflegeleistungen nicht von nahen Angehörigen, sondern von weit entfernten Verwandten oder gar Fremden erbracht werden, weil ihnen nur sehr geringe persönliche Freibeträge zustehen und schon geringere Nachlasswerte hohe Erbschaftsteuerzahlungen auslösen.
Der Sachverhalt
Der Kläger hatte die Erblasserin in ihren letzten Lebensjahren versorgt, für sie eingekauft, den Schriftverkehr erledigt und sie im Haushalt unterstützt. Kurz vor ihrem Tod wurde sie zunächst in Pflegestufe I und dann in Pflegestufe II eingestuft; in den letzten beiden Monaten war sie in einem Pflegeheim untergebracht worden. Aufgrund eines Vermächtnisses der Erblasserin zu seinen Gun...