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BMF 13.09.2002 IV C 5 S 2378 14/02

Lohnsteuer; | Lohnsteuerbescheinigung bei maschineller Lohnabrechnung

Das die für die maschinelle Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung ab 2003 zugelassenen Vordruckmuster bekannt gemacht. Für maschinell erstellte Lohnsteuerbescheinigungen bei einem steuerfreien geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gelten die Grundsätze entsprechend. An die Stelle der Lohnsteuerkarte tritt die Bescheinigung zur Steuerfreistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Nr. 39 i. V. mit § 39a EStG). Es bestehen keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber vorsorglich (für den Fall möglicher Steuerpflicht des Arbeitsentgelts) zusätzlich den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung in Optionsfällen bescheinigt.