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IWB Nr. 1 vom Seite 20

Outbound-Investitionen in Bulgarien

Ein Praxisfall zur Anwendung des neuen DBA zwischen Deutschland und Bulgarien

Reneta Barig

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien von 2010 orientiert sich am aktuellen OECD-Musterabkommen; zudem dokumentiert es die gegenwärtigen Tendenzen in der deutschen Abkommenspolitik. Durch das DBA Bulgarien 2010 werden die Rahmenbedingungen für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Bulgarien bestimmt, Investitionsanreize geschaffen und Grundlagen für zwischenstaatliche Kooperationen gelegt. Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Aktivitäten können die DBA-Bestimmungen steuerliche Risiken beinhalten oder aber auch eine Vielzahl an Vorteilen eröffnen. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, die Abkommensregeln bereits im Vorfeld einer geplanten Investition zu berücksichtigen sowie deren Auswirkung auf die Steuerplanung und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf abzuleiten. Dies soll im Folgenden anhand eines praktischen Falls vorgestellt werden.

I. Standort Bulgarien

[i]Einheitlicher Steuersatz von 10 %Bulgarien ist als Steuerstandort für Unternehmen und für Privatpersonen sehr attraktiv. Es gibt viele Gründe, die für den Standort Bulgarien sprechen, zum einen der konstant niedrige Körperschaft- und Einkommensteuersatz i. H. von 10 % (flat tax rate), der viele in- und ausländische Investoren ...