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BFH 9.10.2013 IX R 25/12, IWB 1/2014 S. 2

BFH | Aufwendungen für Verständigungsverfahren sind keine Veräußerungskosten einer GmbH-Beteiligung

Aufwendungen eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA wegen des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung stellen keine Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG dar.

Hinweis:

Der Kl. war im Streitjahr 2000 in den USA ansässig und mit seinen Einkünften beschränkt steuerpflichtig. In 2000 veräußerte er Anteile an einer GmbH mit Gewinn. Er machte geltend, der Veräußerungsgewinn sei auch in den USA versteuert worden und erwirkte ein Verständigungsverfahren mit den USA. In diesem wurde mit der amerikanischen Finanzverwaltung eine Einigung erzielt, wonach Deutschland ein [i]Verständigungsverfahren dient nicht der Durchführung der Veräußerung, sondern nur der Klärung der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht zustehtBesteuerungsrecht i. H. von 60 % des Veräußerungsgewinns zustand. Der K...