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BMF beantwortet Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-51934 Die Finanzverwaltung hat ein neues BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG veröffentlicht ( NWB WAAAE-49468) und dabei die BFH-Rechtsprechung der letzten Jahre berücksichtigt.
Ausführlicher Beitrag s..
Der Erlass umfasst im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber dem früheren (BStBl 2009 I S. 633):
[i]Kein § 7g EStG für immaterielle WGFür immaterielle Wirtschaftsgüter kann § 7g EStG nicht in Anspruch genommen werden. Hiervon ausgenommen ist lediglich sog. Trivialsoftware.
[i]Rumpf-Wj unbeachtlichBei unentgeltlichen Betriebsübertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG oder Buchwerteinbringungen nach §§ 20, 24 UmwStG verkürzt ein Rumpfwirtschaftsjahr im Jahr der Übertragung nicht den ursprünglichen Investitionszeitraum.
[i]Kein § 7g EStG, wenn Investition nicht mehr wahrscheinlichIst die Investitionsfrist noch nicht abgelaufen, in der verbleibenden Zeit aber nicht mehr mit einer fristgerechten Durchführung der Investition zu rechnen, scheidet die Inanspruchnahme von § 7g EStG aus.
[i]Nachträgliche Inanspruchnahme immer möglichBei nachträglicher Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen gelten jetzt grundsätzlich dieselben Regeln wie bei einer Inanspruchnahme vor der erstmaligen Steuerfestsetzung. Die Investitionsabsicht ist aber glaubhaf...