Zur Frage, ob das FA gegen den USt-Erstattungsanspruch der Insolvenzschuldnerin mit deren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
begründeten USt-Verbindlichkeiten aufrechnen kann.
Eine Aufrechnung ist unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung
erlangt hat.
Die Rechte, die der Insolvenzverwalter aus der anfechtbar herbeigeführten Aufrechnung geltend machen kann, unterliegen der
Verjährung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2013 S. 3094 Nr. 51 DStR 2014 S. 11 Nr. 26 DStRE 2014 S. 1000 Nr. 16 ZIP 2014 S. 1748 Nr. 36 UAAAE-51721
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