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FG München Beschluss v. - 10 K 637/13

Gesetze: FGO § 142, ZPO § 114

Prozesskostenhilfe bei Fehlen von einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen

Leitsatz

1. Die Ablehnung von Prozesskostenhilfe kann auch bei Fehlen einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann.

2. Ist dies nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit hingegen nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GAAAE-51704

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