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Beiträge zur Zukunftssicherung ab 2014 gestrichen
Die Freigrenze von 44 € für Sachbezüge zur Zukunftssicherung (z. B. Zuschüsse zur Pflege- oder Krankentagegeldversicherung) wird ab 2014 gestrichen. Zahlungen des Arbeitgebers müssen dann wie Lohn behandelt und individuell versteuert werden (vgl. NWB JAAAE-46623).