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NWB BB 1/2014 S. 6

Aktivierung eines Firmenwerts bei Umwandlung einer GmbH in eine KG

Das FG Düsseldorf hat Folgendes entschieden: Bei einer Verschmelzung einer GmbH auf eine KG bezieht sich durch die Beschränkung des § 3 Satz 1 UmwStG 1995 der Ansatz von Wirtschaftsgütern in der steuerlichen Schlussbilanz nicht nur auf die nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung auszuweisenden Wirtschaftsgüter, sondern auf alle von der übertragenden Körperschaft übernommenen Wirtschaftsgüter.

Das Vermögen der GmbH wurde im Innenverhältnis von der KG mit Wirkung zum übernommen. Jedoch sollte der Verschmelzung die Schlussbilanz der GmbH zum zugrunde liegen. Handelsrechtlich sollten die Buchwerte fortgeführt werden. Die steuerliche Schlussbilanz der GmbH wies einen Firmenwert in Höhe von ca. 2 Mio. DM aus. Das Finanzamt vertrat diesbezüglich die Auffassung, dass der Übe...