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Einkommensteuer – Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungswerke steuerpflichtig (BFH)
Der BFH hat klargestellt, dass Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen steuerpflichtig sind, wenn sie ab dem , dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes, zugeflossen sind. Die Kapitalleistungen können jedoch gemäß § 34 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt besteuert werden (; veröffentlicht am NWB HAAAE-50347).
Hintergrund:
Durch das Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte umfassend reformiert. Die Neuregelung ist am in Kraft getreten. Kernstück der Neuregelung ist der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Dabei sieht die Neuregelung in der Übergangszeit eine Staffelung der der Steuer unterliegenden Leistungen vor, die von 50 % für 2005 bis zu 100 % im Jahr 2040 reicht. Hiernach gehören zu d...