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Schenkungsteuer – Keine Erhöhung des Erwerbs bei nachträglicher Übernahme der Steuer (FG)
Die nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung erhöht den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht. Insoweit handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist (; Revision zugelassen NWB KAAAE-49420).
Hintergrund:
§ 10 Abs. 2 ErbStG bestimmt, dass ein „von der Zahlung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer befreiter Erwerber stets auch diesen Vermögensvorteil als zusätzliche Bereicherung zu versteuern hat“. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker auch dann den ursprünglichen Zuwendungsbetrag erhöht, wenn die Übernahme der Steuer erst nachträglich er...