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NWB direkt Nr. 52 vom Seite 1342

Anlagenbuchführung als eigene, abrechenbare Angelegenheit?

Hans-Günther Gilgan

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-51355 Im Rahmen von Gebührenstreitigkeiten mit Mandanten müssen sich die Gerichte immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen Steuerberater eine Anlagenbuchführung abrechnen können. Obwohl jahrelang unbeanstandet entgegengenommen, wird im Honorarprozess häufig bestritten, einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben.

Ausführlicher Beitrag s..

Honorierung nur bei gesondertem Auftrag?

[i]Im Streitfall keine AnlagenbuchführungImmer wieder liest man, dass Anlagenbuchhaltung i. d. R. nur abgerechnet werden kann, wenn dafür ein gesonderter Auftrag vorliegt. Dabei stützt man sich auf das NWB PAAAE-50943. Jedoch können für diese Auffassung weder die Urteilsgründe noch die vom Gericht formulierten Leitsätze in Anspruch genommen werden. Denn wie das OLG Düsseldorf selbst ausführt, handelte es sich bei den vom klagenden Steuerberater ausgeführten Leistungen nicht um Anlagenbuchführung. Die Frage, ob insoweit überhaupt ein gesonderter Auftrag vorlag, war eine rein hypothetische und wurde vom Gericht nicht weiter vertieft und folglich auch nicht in die Leitsätze aufgenommen.

[i]Begriff der „Vollbuchführung”Das Gericht verwendet zur ...