Lexikon vom 15.02.2017
Argentinien-Anleihen
Roland
Ronig
Bei ihrer Emission waren die meisten der bis zur Jahrtausendwende ausgegebenen Argentinien-Bonds ganz normale festverzinsliche Anleihen, die auf europäische Währungen lauteten – viele von ihnen in Deutsche Mark. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten erklärte die Republik Argentinien Ende des Jahres 2001 ihre Zahlungsunfähigkeit und der Staat bediente in der Folgezeit zunächst weder fällige Staatsanleihen noch die Zinsansprüche der Gläubiger. Daraufhin fielen die Wertpapierkurse für diese sogenannten Argentinien-Anleihen erheblich. 2002 erklärte sich Argentinien für zahlungsunfähig und berief sich auf den Staatsnotstand. Die Wertpapiere wurden nunmehr von den Banken als Finanzinnovation eingestuft, weil bei notleidenden Papieren kein offener Ausweis von Stückzinsen erfolgen darf. Die Wertpapiere wurden seitdem flat gehandelt (zur Einordnung siehe FG Münster, Urteil v. 23.11.2012 - 11 K 3328/10 E).