Umsatzsteuerbefreiung für von Diplom-Psychologen mit Heilpraktikerbefugnis in Gruppenform durchgeführte Raucherentwöhnungsseminare
Leitsatz
1. Die Einnahmen aus von einem Diplom-Psychologen mit Heilpraktiker-Befugnis in fünfstündigen Gruppenveranstaltungen durchgeführten
Raucherentwöhnungsseminaren können nach § 4 Nr. 14 S. 1 UStG steuerfrei sein, wenn u. a. individuell für jeden Teilnehmer
durch Diagnosefragebögen und Fagerström-Test eine psychische Störung in Form der Tabaksucht festgestellt worden ist, demnach
rund 91 % der Teilnehmer mittel bis stark tabaksüchtig sind, wenn das Raucherentwöhnungsprogramm nach der Beurteilung durch
einen Experten inhaltlich systematisch theoriebasiert ist und alle Kriterien eines gruppentherapeutischen Interventionsprogramms
aufweist, und wenn zudem auch eine individuelle Nachsorge angeboten wird.
2. Ebenfalls steuerfrei sind die Umsätze aus einer zusätzlich angebotenen Mesotherapie (u. a. auf die Linderung der Symptome
des Nikotinentzugs gerichtete homöopathische Behandlung).
3. Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen generell unter die sogenannten Präventionsprogramme gemäß
§ 20 SGB V fallen, dass die Kosten ggf. nicht von den Krankenkassen der Teilnehmer übernommen worden sind und die Therapien
grundsätzlich ohne ärztliche Verschreibung erfolgt sind.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 21 DStRE 2014 S. 987 Nr. 16 EFG 2014 S. 228 Nr. 3 KÖSDI 2014 S. 18764 Nr. 3 YAAAE-50992
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