Altersvorsorge-Eigenheimbeitrag nur bei Beantragung innerhalb eines Monats nach Entstehung der begünstigten Aufwendungen für
die selbst genutzte Wohnung
Leitsatz
Eine i. S. d. § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG „unmittelbare” Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildete geförderte
Kapitals für die Anschaffung einer selbst genutzten Wohnung setzt einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt
der Entstehung der begünstigten Aufwendungen und der Antragstellung nach § 92b Abs. 1 S. 1 EStG voraus. Von einem unmittelbaren
zeitlichen Zusammenhang ist nur dann noch auszugehen, sofern die entsprechenden Aufwendungen innerhalb eines Monats vor Antragstellung
bei der zentralen Stelle im Sinne des § 81 EStG entstanden sind.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 19 DStRE 2014 S. 855 Nr. 14 EFG 2014 S. 206 Nr. 3 EStB 2014 S. 182 Nr. 5 ErbStB 2014 S. 31 Nr. 2 TAAAE-50985
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