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Veröffentlichung der Änderung der Transparenzrichtlinie im EU-Amtsblatt
Die Richtlinie 2013/50/EU (http://bit.ly/19eOuqc) des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung vor allem der Transparenzrichtlinie (Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind) wurde am im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.
Die Änderungsrichtlinie schafft die EU-Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung bzw. von Quartalsfinanzberichten für börsennotierte Unternehmen ab. Damit bleibt es den Börsenbetreibern überlassen,...