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Track 15 | Erbschaftsteuer: Keine steuerfreie Übertragung einer Ferienwohnung unter Ehegatten
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist nach einem aktuellen Urteil des BFH kein steuerbegünstigtes Familienheim. Die Übertragung von Zweitwohnungen und Ferienwohnungen unter Ehegatten ist daher nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG weder erbschaft- noch schenkungsteuerfrei. Die nach ihrem Wortlaut sehr weitreichende Steuerbefreiung für Familienwohnheime ist laut BFH einschränkend auszulegen.
Auf dem Themenplan steht nun ein Urteil zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wie Sie wissen, ist die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims unter Ehegatten steuerfrei . Leider hat der Bundesfinanzhof jetzt jedoch entschieden: Das gilt nur dann, wenn sich dort der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet. Nicht begünstigt sind deshalb Zweit- und Ferienwohnungen.
Die Befreiung war erstmals durch das Jahressteuergesetz 1996 eingeführt worden. Damals hieß es im Gesetz noch „Familienwohnheim”. Das neue Erbschaftsteuerrecht spricht von einem „Familienheim”. Die nach ihrem Wortlaut sehr weitreichende Steuerbefreiung ist nach Meinung des II. Senats des BFH einschränkend ...