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Track 12-13 | Lohnsteuer: Vereinfachte Prüfung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen
Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen zu Gunsten der Arbeitgeber geändert und dem eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmers größeres Gewicht beigemessen. Die Kosten für die Ausgestaltung eines Betriebsfests gehören nicht zum geldwerten Vorteil, der dem Arbeitnehmer zugewendet wird und der in die Berechnung der Freigrenze von 110 € einzubeziehen ist. Zudem sind die Kosten für begleitende Familienangehörige dem Arbeitnehmer nicht zuzurechnen.
Track 12 | Kosten für die Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung
Viele steuerzahlerfreundliche Urteile hatten wir in jüngster Zeit dem VI. Senat des Bundesfinanzhofs zu verdanken. Die beiden aktuellen Entscheidungen zu Betriebsveranstaltungen machen da keine Ausnahme.
Unter dem Vorsitz von Karin Heger hat der für die Lohnsteuer zuständige Spruchkörper des BFH jetzt seine Rechtsprechung zu Gunsten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geändert. Danach gilt:
Die Kosten für den äußeren Rahmen sind bei einer Betriebsveranstaltung nicht in die 110 €-Grenze einzubeziehen.
Nehmen Familienangehörige an einer Betriebsveranstaltung teil, sind die anteiligen Aufwendungen dem A...