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Track 24 | Investmentfonds: Besteuerung von „schwarzen“ Fonds auf dem europarechtlichen Prüfstand
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die bis Ende 2003 geltende deutsche Regelung zur Besteuerung von Anlegern, die sich an ausländischen „schwarzen” Investmentfonds beteiligt haben, gegen die europarechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit verstieß. Die Kapitalverkehrsfreiheit gehört zu den europarechtlichen Grundfreiheiten. Sie gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch im Verhältnis zu Drittstaaten.
Die bis Ende 2003 geltende Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds mit Sitz in einem Drittstaat – sog. „schwarzen” Investmentfonds – steht auf dem europarechtlichen Prüfstand. Obwohl es um ausgelaufenes Recht geht, hat das Verfahren eine große Breitenwirkung. Es sind nämlich noch zahlreiche Streitfälle offen – mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit einem Vorlagebeschluss den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen. Der EuGH soll klären: Verstieß die bis Ende 2003 geltende deutsche Regelung zur Besteuerung von Anlegern, die sich an ausländischen „schwarzen” Investmentfonds beteiligt haben, gegen die Kapitalverk...