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Keine Verlustfeststellung für Berufsausbildungskosten eines Piloten – Mustereinspruch II
Ist die gemäß § 52 Abs. 23d Satz 5 und Abs. 30aEStG rückwirkende Geltung des § 9 Abs. 6 EStG i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom ( BGBl 2011 I S. 2592) wegen Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und das objektive Nettoprinzip als Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes verfassungswidrig (Streitjahre 2007 und 2009)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().