Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG bindend für die Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens
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Die Klägerin begehrt die Änderung der gesonderten Feststellung der Endbestände gemäß § 36 Abs. 7 KStG unter Anwendung des § 36 Abs. 3 bis 6a KStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 : Ist auf der Grundlage des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO eine Änderung des Feststellungsbescheides möglich, obwohl die Feststellungsfrist bereits abgelaufen ist; besteht der Vorbehalt der Nachprüfung trotz zwischenzeitlichen Ablaufs der Festsetzungsfrist fort?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-50541