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FG München | Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft mit inländischem Grundbesitz durch ausländische Kapitalgesellschaft
(1) Die Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich ein im Inland belegenes Grundstück befindet, kann nicht mit der Veräußerung des Grundstücks gleichgestellt werden. (2) § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG kommt nur zur Anwendung, wenn der Gegenstand der Veräußerung unbewegliches S. 827Vermögen im Sinne des Zivilrechts ist. Dies ist bei einem Kommanditanteil nicht der Fall. (3) § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO gestattet nicht, die Veräußerung einer gesamthänderischen Beteiligung an einem Grundstück in die Veräußerung dieses Grundstücks umzuqualifizieren.
Im Streitfall hatte eine niederländische B. V. ohne Betriebsstätte in Deutschland ihre Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (KG) veräußert. Die KG war Eigentümerin von inländischem vermieteten Grundbes...