Sind im Lichte der Art. 167, 187 und 189 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und des Neutralitätsgrundsatzes Vorschriften des innerstaatlichen Rechts wie der Art. 91 Abs. 7 und 7a des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen (ustawa o podatku od towarów i us?ug) vom (Dz. U. 2011, Nr. 177, Pos. 1054 mit spät. Änd.) zulässig, die bewirken, dass im Fall der Änderung des Verwendungszwecks eines Investitionsguts von der Tätigung von Umsätzen, die nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigten, in Umsätze, die dieses Recht begründen, eine einmalige Berichtigung nicht möglich ist, sie vielmehr innerhalb von 5 aufeinander folgenden Jahren und im Fall von Grundstücken innerhalb von 10 Jahren vorzunehmen ist, gerechnet ab dem Jahr, in dem die Investitionsgüter zur Nutzung übergeben worden sind?
Investitionsgüter; Vorsteuerabzug
Fundstelle(n): SAAAE-50433
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.