Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-50375 Für die Abrechnung von Reisekosten ist die regelmäßige Arbeitsstätte bzw. ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte von entscheidender Bedeutung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (nur) der ortsgebundene Mittelpunkt der [i]BFH, Urteil vom 8. 8. 2013 - VI R 72/12 NWB QAAAE-50010; BFH, Urteil vom 8. 8. 2013 - VI R 59/12 NWB ZAAAE-50007 dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat. Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder, aufsucht.
Ausführlicher Beitrag s..
Vorübergehende Tätigkeit ist Auswärtstätigkeit
[i]Vorübergehende Tätigkeitsstätte wird nicht allein durch Zeitablauf zur regelmäßigen ArbeitsstätteWird der Arbeitnehmer an einer (anderen) betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nur vorübergehend tätig, begründet er dort keine (neue) regelmäßige Arbeitsstätte und zwar auch dann nicht, wenn er seiner Berufstätigkeit dort vorübergehend längerfristig nachgeht. In einem solchen Fall ist er vielme...