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Die Reform des Reisekostenrechts: Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-50380 Mit der Reform des Reisekostenrechts ab 2014 will der Gesetzgeber das Recht vereinfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind für die Praxis bei den Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten noch Regelungslücken vom Gesetzgeber und der Finanzverwaltung zu schließen.
Ausführlicher Beitrag s..
Fahrtkosten ab 2014
[i]Tatsächliche Kosten je FahrtNach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG n. F. können Arbeitnehmer für beruflich veranlasste Fahrten, die für auswärtige berufliche Tätigkeiten anfallen, die tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Für angemietete Fahrzeuge oder die Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln wie z. B. Bus und Bahn können nur die tatsächlichen Aufwendungen (Mietpreis, Ticketkosten) als Fahrtkosten berücksichtigt werden. [i]Eigenes Fahrzeug = tatsächlicher Kilometersatz, ...Bei der Nutzung eines eigenen Beförderungsmittels kann der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten die tatsächlich angefallenen Kosten zusammenstellen und daraus einen individuellen Kilometersatz errechnen.
[i]... oder pauschaler KilometersatzStatt der Ermittlung der tatsächlichen Kosten kann der Arbeitnehmer für die persönliche Nutzung eines eigenen Beförderungsmittels pauschale Kilometersätze ansetzen. Diese ergeben sich ab 2014 nicht mehr aus den LStR/LStH, sondern werden ...