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BMF 08.11.2013 IV D 3 - S 7170/12/10001, NWB 50/2013 S. 3924

Umsatzsteuer | Heilbehandlungsleistungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung

§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG wurde durch das AmtshilfeRLUmsG um eine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungsleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen zur hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ergänzt. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Nunmehr sind Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 73c oder 140a SGB V von der Umsatzsteuer befreit. Mit wird Abschn. 4.14 UStAE an mehreren Stellen geändert. So wird in den Absätzen 2 bis 6 des geänderten Abschn. 4.14.9 UStAE erläutert, welche Einrichtungen hierunter fallen. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem erbracht werden. Für vor dem erbrachte Umsätze wird es nicht beanstandet, wenn sie unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 [i]Huschens, NWB 28/2013 S. 2214Bu...