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BFH 24.7.2013 XI R 31/12, NWB 50/2013 S. 3925

Umsatzsteuer | Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen Unternehmensteil

Nach dem kann ein Kleinunternehmer mit einer nur für einen Unternehmensteil erstellten Umsatzsteuererklärung nicht rechtswirksam auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG verzichten.

Anmerkung:

Streitig war im Urteilsfall, ob der Kläger als Kleinunternehmer auf die Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG im Streitjahr 2003 durch die für den Unternehmensteil „Hausverwaltung” eingereichte Umsatzsteuererklärung für 2003 rechtswirksam verzichtet hat. Der als Trainer und Hausverwalter tätige Kläger obsiegte. Er wandte sich dagegen, dass das Finanzamt seine Trainertätigkeit der Regelbesteuerung unterwarf, weil er für die Hausverwaltertätigkeit optiert hatte. Die Option war, wie der BFH bestätigte, unwirksam, weil sie nur für die gesamte Tätigkeit eines...