NWB Nr. 50 vom Seite 3913

„Rückblick 2013 – Ausblick 2014”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Vorübergehend ist nicht dauerhaft,

auf diese kurze Formel lassen sich zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs zur regelmäßigen Arbeitsstätte bringen. Darin führen die Münchner Richter aus: Wird ein Arbeitnehmer an einer (anderen) betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nur vorübergehend tätig, begründet er dort keine (neue) regelmäßige Arbeitsstätte und zwar auch dann nicht, wenn er seiner Berufstätigkeit dort vorübergehend längerfristig nachgeht. Die Entscheidungen an sich sind nicht spektakulär, bestätigt das höchste deutsche Finanzgericht damit lediglich seine ständige Rechtsprechung. Doch gelten diese Rechtsprechungsgrundsätze auch zukünftig noch, also nach Inkrafttreten der Reisekostenreform 2014? Mit dieser spannenden Frage befasst sich Geserich auf Seite 3986. Sein Ergebnis: vorübergehend ist nicht dauerhaft, auch ab 2014 nicht.

Die Umsetzung der Reisekostenreform 2014 in die Praxis beschäftigt derzeit viele Steuerkanzleien. Bei dem Punkt „Fahrtkosten für auswärtige berufliche Tätigkeiten ab dem Jahr 2014” stößt man allerdings schnell auf offene Fragen. Anlass für Schulenburg/Birakis/Makowsky auf Seite 3943 ihre hierzu gefundenen Antworten darzustellen, verbunden mit Hinweisen an den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, hier für Klarheit zu sorgen.

Mehr Klarheit und Rechtssicherheit hat das BMF-Schreiben vom 23. Oktober dieses Jahres zum Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG gebracht – einer Vorschrift, die seit ihrer Einführung streitbefangen war und wohl auch bleiben wird. Zahlreiche von der Verwaltungsauffassung abweichende BFH-Urteile haben eine Anpassung des alten, im Jahr 2010 ergangenen BMF-Schreibens erforderlich gemacht. Das neue Schreiben berücksichtigt nicht nur die ergangene Finanzrechtsprechung, sondern auch eine mit dem Jahressteuergesetz 2010 vollzogene Gesetzesänderung. Danach ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 für die Anwendung des Teilabzugsverbots allein die Einnahmeerzielungsabsicht ausreichend. Gragert/Wißborn geben auf Seite 3936 einen Überblick über die derzeitige Verwaltungsauffassung.

Eine Auswahl wichtiger höchstrichterlicher Urteile und Verwaltungsanweisungen des Jahres 2013 mit Kurzkommentierung haben Korn/Strahl auf Seite 3948 zusammengestellt. Sie ergänzen damit ihre steuerlichen Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2013, die in NWB 49/2013 erschienen sind. Die dort auf Seite 3835 gemachten Ausführungen zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz sind inzwischen schon fortzuschreiben: Am 29. November hat der Bundesrat, einen Tag nach dem Bundestag, dem Gesetz zugestimmt. Es soll noch in diesem Jahr verkündet werden (s. hierzu Seite 3931). Wie es nach den Vorstellungen der möglichen Großen Koalition von CDU/CSU und SPD in der Steuergesetzgebung grundsätzlich weitergehen soll, darüber berichtet Hechtner auf Seite 3932.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 3913
UAAAE-50373