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Anmeldung Partnerschaftsgesellschaft m. b. Berufshaftung zum Partnerschaftsregister – Muster
Anmeldung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zum Partnerschaftsregister – Muster
Die Anmeldung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) zum elektronisch geführten Partnerschaftsregister richtet sich nach §§ 4, 5 PartGG und den §§ 8-12, 13, 13 d-h, 14-16, 106 Abs. 1 und 108 HGB entsprechend sowie nach der Partnerschaftsregisterverordnung. Die Anmeldung erfolgt beim Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft in öffentlich beglaubigter Form. Die Partnerschaftsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung in das Register. Wird die Gesellschaft bereits vor der Eintragung aktiv, sind die Regelungen zur GbR anzuwenden. Der Anmeldung einer PartGmbB muss eine Versicherungsbescheinigung über eine Haftpflichtversicherung i. S. d. § 113 Abs. 2 VVG beigefügt werden.
Mehr zum Thema Partnerschaftsgesellschaft sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Ggf. weitere in Betracht kommende Muster: