Berücksichtigung von auf der Wertlosigkeit von
Aktien wegen Insolvenz beruhenden Verlusten bei nicht wesentlicher
Beteiligung – Rechtslage ab 2009
Leitsatz
1. Der Verlust, der dadurch eintritt,
dass Aktien aufgrund der Insolvenz der Kapitalgesellschaft wertlos
werden, fällt schon begrifflich nicht unter die Werbungskosten,
so dass die Beschränkung des Werbungskostenabzugs gemäß § 20
Abs. 9 Satz 1 EStG nicht greift.
2. Der Verlust von Aktien aufgrund der Insolvenz
der Kapitalgesellschaft ist ein Veräußerungsgeschäft
gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn die Aktien (nach
US-amerikanischem Recht) im Insolvenzverfahren eingezogen und auf
die Gemeinschaft der Gläubiger übertragen werden.
Dass der Aktionär eine – nachrangige – Ausgleichsforderung
erwirbt, ist steht der Annahme der Entgeltlichkeit des Veräußerungsgeschäfts
nicht entgegen, wenn er mit dieser Ausgleichsforderung ausfällt.
3. Die in der Einziehung von Gesellschaftsanteilen
liegende Teil-Liquidation, die zu einem endgültigen Verlust
der Kapitalbeteiligung geführt hat, muss im Wege verfassungskonformer
Auslegung der Veräußerung i. S. des § 20 Abs.
2 EStG gleich gestellt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 41 DStRE 2014 S. 1487 Nr. 24 DStZ 2014 S. 9 Nr. 1 EFG 2014 S. 136 Nr. 2 EStB 2014 S. 142 Nr. 4 KÖSDI 2014 S. 18759 Nr. 3 Ubg 2015 S. 38 Nr. 1 CAAAE-50152
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.