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FG München Urteil v. - 5 K 758/13

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3aEStG § 51aAO § 31 Abs. 1 S. 1 Bayer. KirchStG Art. 1 Bayer. KirchStG Art. 8 Abs. 2 Bayer. KirchStG Art. 9 AVKirchStG Art. 12 AVKirchStG Art. 17 Abs. 2

Vorsorgeaufwendungen, Unterlassung der Weitergabe von Besteuerungsgrundlagen des glaubensverschiedenen Ehegatten an das Kath. Kirchensteueramt

Leitsatz

Soweit sich die zusammenveranlagten Kläger dagegen wenden, dass das FA neben ihren jeweiligen Einkünften und ihres zu versteuernden Einkommens auch die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer an das Kath. Kirchensteueramt meldet, entspricht dies der Gesetzeslage, ist vom Steuergeheimnis gedeckt und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAE-50144

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