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FG München Urteil v. - 5 K 1401/12

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1 S. 1, EStG § 74 Abs. 1 S. 4, EStG § 66 Abs. 1, AO § 5, AO § 367 Abs. 2 S. 1, FGO § 102 S. 1

Kindergeld

neue Ermessensentscheidung nach Abzweigungsverfügung im Einspruchsverfahren

Leitsatz

1. Die Entscheidung der Familienkasse über eine Abzweigung von Kindergeld ist eine Ermessensentscheidung.Trägt der Kindergeldberechtigte überhaupt keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes, ist das Ermessen der Familienkasse eingeschränkt.

2. Im Einspruchsverfahren nach § 367 Abs. 2 S. 1 AO ist die Ermessensentscheidung der Verwaltung nicht lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen. Vielmehr ist unter Berücksichtigung des Vorbringens des Einspruchsführers ggf. eine neue Ermessensentscheidung zu treffen. Die Gründe können neu gewichtet oder andere Gründe herangezogen werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DAAAE-50143

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