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FG München Urteil v. - 5 K 3037/12

Gesetze: EStG a.F. § 32 Abs. 4 S. 2

Kindergeld, anteiliger Jahresgrenzbetrag der Einkünfte und Bezüge

Leitsatz

1. Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt dessen Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b oder c EStG (Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bzw. Warten auf einen Ausbildungsplatz) nicht aus.

2. Zwar ist die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes antragsabhängig. Allerdings steht es nicht zur Disposition des Kindergeldberechtigten, im Wege der Gestaltung die Höhe des zu berücksichtigenden Jahresgrenzbetrags sowie die Höhe der in die Grenzbetragsberechnung einzubeziehenden Einkünfte und Bezüge zu beeinflussen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAE-50140

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