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Steuerrecht | BMF zum Teilabzugsverbot bei Betriebsaufspaltung
Das BMF akzeptiert die neue Rechtsprechung des BFH zur Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots gemäß § 3c Abs. 2 EStG auf die laufenden Aufwendungen eines Besitzunternehmens im Rahmen der Betriebsaufspaltung.
Das bedeutet: Soweit die von der Betriebs-GmbH an das Besitzunternehmen zu zahlende Pacht zu niedrig ist, darf das [i]Teilabzugsverbot gilt bei zu niedriger PachtBesitzunternehmen seine laufenden Aufwendungen nur zu 60 % abziehen. Gleiches gilt u. a. bei nachträglichem Verzicht oder Pachtminderung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind.S. 1105
[i]Teilabzugsverbot gilt nicht für SubstanzverlusteDas Teilabzugsverbot gilt sowohl nach dem BMF als auch nach dem BFH nicht, wenn betriebliche Gründe für die zu niedrige Pacht oder Pachtminderung verantwortlich sind, z. B. eine Sanierung oder gesunkene Pachtpreise. Außerdem erfasst das Teilabzugsverbot nicht d...