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BFH 13.06.2013 VI R 17/12, BBK 23/2013 S. 1103

Steuerrecht | Mehrfache Anwendung der 1 %-Methode bei Privatnutzung mehrerer Dienstwagen

Kann ein Arbeitnehmer mehrere Dienstwagen privat nutzen, ist grundsätzlich für jedes einzelne Fahrzeug ein geldwerter Vorteil nach der 1 %-Methode zu ermitteln, wenn der Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch führt.

[i]Mehrfacher Nutzungsvorteil für ArbeitnehmerNach dem BFH hat der Arbeitnehmer nämlich einen mehrfachen Nutzungsvorteil: Er kann nach Belieben auf mehrere Fahrzeuge zugreifen und diese selbst nutzen (aber nur nacheinander) oder Angehörigen oder Freunden überlassen, sofern dies arbeitsvertraglich zugelassen ist. Die Versteuerung eines mehrfachen Nutzungsvorteils kann der Arbeitnehmer durch Führung von Fahrtenbüchern vermeiden.

[i]Für Arbeitgeber: Nur 1 % auf den höchsten ListenpreisAllerdings ist bei der Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch Lohnsteuer-Haftungsbescheid das zu beachten : Der Nutzungsvorteil kann auf 1 % des Bruttoliste...