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Vertragsrecht | Unwirksamkeit einer Versand- und Gefahrübergangsklausel
Bestimmungen in AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen; dies ist der Fall, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (§ 307 BGB). Eine Unwirksamkeit [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 nach dieser Vorschrift hat der BGH für die folgende Regelung in den AGB des Online-Shops einer Möbelhändlerin angenommen: „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich“. Die Klausel, so der BGH, weiche ohne sachlichen Grund von der gesetzlichen Regelung über den Leistungsort ab und verändere dadurch den Gefahrüberg...