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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 P 1/13 NZB

Gesetze: SGG § 144 Abs. 2; SGB X § 63

Leitsatz

Leitsatz:

Die Frage, ob eine Pflegekasse die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Widerspruchsverfahren zu erstatten hat, wenn es nach einem Widerspruch zu einer erneuten und für den Versicherten erfolgreichen MDK-Begutachtung kommt, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das BSG hat diese Frage bereits geklärt (vgl. zusammenfassend . zitiert nach juris).

Fundstelle(n):
YAAAE-49664

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