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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 8 K 2388/12

Gesetze: AO § 356 Abs. 1, AO § 356 Abs. 2, AO § 357 Abs. 1

Anforderungen an eine wirksame Rechtsbehelfsbelehrung

Leitsatz

  1. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann als wirksam erteilt anzusehen, wenn vom Finanzamt nicht auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail hingewiesen wurde.

  2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO wiedergibt und die Informationen zu Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist enthält, ist ausreichend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAE-49441

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