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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 1 V 1941/13

Gesetze: AO § 168 S. 2, AO § 249 Abs. 1, AO § 309 Abs. 1

Zulässigkeit des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei angemeldeten Überschüssen aus Umsatzsteuervoranmeldungen

Leitsatz

  1. Dem Erlass einer Pfändung- und Einziehungsverfügung steht entgegen, dass dem Finanzamt Umsatzsteuervoranmeldungen mit erheblichen Überschüssen vorliegen, denen die Zustimmung nach § 168 S. 2 AO fehlt.

  2. Der Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs verlangt, dass Vollstreckungsmaßnahmen nur angeordnet werden sollen, wenn der Anspruch nicht bereits im Erhebungsverfahren verwirklicht werden kann.

Fundstelle(n):
OAAAE-49423

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