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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 608/10

Gesetze: ErbStG § 27EG-Vertrag Art. 56 EG-Vertrag Art. 58

Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei Belastung des Erwerbs mit einer ausländischen Steuer

Leitsatz

  1. § 27 ErbStG sieht eine Steuerermäßigung nicht vor, wenn der Vorerwerb nicht mit deutscher sondern einer ausländischen Steuer unterworfen war.

  2. Die fehlende Einbeziehung ausländischer Steuern die Steuerermäßigung des § 27 ErbStG verstößt nicht gegen die europarechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 19
DStRE 2014 S. 857 Nr. 14
ErbStB 2014 S. 6 Nr. 1
IStR 2014 S. 456 Nr. 12
StBW 2013 S. 1137 Nr. 25
EAAAE-49422

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