Erhöhung des Zuwendungsbetrages bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer
Leitsatz
Die nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung erhöht den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.
Insoweit handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des§ 10 Abs. 2 Abs.
2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 30 DStRE 2014 S. 1322 Nr. 21 DStZ 2014 S. 11 Nr. 1 EFG 2014 S. 151 Nr. 2 ErbStB 2014 S. 5 Nr. 1 NWB-EV 2014 S. 7 Nr. 1 UVR 2014 S. 42 Nr. 2 Ubg 2014 S. 733 Nr. 11 KAAAE-49420
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