Georg Harle, Uwe Olles

Die moderne Betriebsprüfung

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62971-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64971-4

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Die moderne Betriebsprüfung (1. Auflage)

G. Strafrechtliche Aspekte im Rahmen der Betriebsprüfung

I. Allgemeines

1901Der Vorwurf der Steuerhinterziehung führt zur Verlängerung der steuerlichen Festset­zungsfristen, auch der strafrechtlichen Ahndung, und das ist oft Ansatzpunkt der Steuerbehörde einzuschreiten.

1902Die steuerliche Festsetzungsverjährung tritt regelmäßig nach § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für die üblicherweise von der Betriebsprüfung geprüften Steuerarten ESt, KSt, USt und GewSt nach vier Jahren ein (zur Anlaufhemmung und zur Ablaufhemmung s. § 170 AO bzw. § 171 Abs. 4 AO). Die Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Bis zum beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist fünf Jahre (§ 78 StGB). Diese Diskrepanz führte bisher oft zu rechtlich zweigleisigen Ermittlungen der Finanzbehörden.

1903Für Zeiträume, die strafrechtlich noch nicht verjährt waren, wurden Ermittlungen von der Steuerfahndung und der BuStra-Stelle (oder der Staatsanwaltschaft) nach strafprozessualen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) vorgenommen. Parallel dazu konnte die Betriebsprüfung die Besteuerungsgrundlagen nach den Rechtsgrundlagen der AO wie z. B. die §§ 88, 200 AO prüfen. Die strafrechtlich verjährten Veranlagungszeiträume konnten sowohl...

Die moderne Betriebsprüfung

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