Der GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2013
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11. Der GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherung
Literatur: Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen (112 Seiten; insbes. Anlage 3 betr. GmbH-Geschäftsführer, www.aok-business.de); Bosse, Zur Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers, NWB 35/2013, S. 2791; Meyer, Das Status-Feststellungsverfahren für den GmbH-Geschäftsführer, GmbH-StB 05/2012, § 154; Poppelbaum, 100 Fragen zur Sozialversicherungsfreiheit in GmbH, Personengesellschaft und Einzelfirma, 5. Aufl. 2012; Medem, Bedeutung der „tatsächlichen Verhältnisse" bei Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht, DStR 28/2013, § 1436.
1811Der Geschäftsführer ist – wie schon oben ausgeführt – gem. § 35 Abs. 1 GmbHG deren gesetzlicher Vertreter und damit Organ der GmbH. Aus dieser Funktionsstellung heraus schließt es sich aus, dass der Geschäftsführer gleichzeitig Arbeitnehmer der GmbH ist. Arbeitnehmer i. S. d. Arbeitsrechts ist derjenige, der eine sozialabhängige Tätigkeit ausübt. Aus diesem Grunde ist es völlig unbestritten, dass der Geschäftsführer – insbesondere der Fremd-Geschäftsführer – kein Arbeitnehmer i. S. d. Arbeitsrechts ist. Da die Begriffe des Arbeitnehmers i. S. d. Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zwar nicht identisch, aber ähnlich sind, scheint die Frage nach der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers auf den ersten Blick hin überflüssig zu sein.